E-Government (Privatpersonen und Vertretende der Wirtschaft)
Grundsatz
Für Ihre Betreuung ist nicht das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT zuständig, sondern die Verwaltungseinheit deren Applikation Sie nutzen wollen.
Ende-zu-Ende-Verantwortlichkeit
Ihre Betreuung durch die Verwaltungseinheit, deren Applikation Sie nutzen wollen, ist über die ganze Nutzungsstrecke zu erbringen, von der Registrierung, über das Login bis zur Applikationsnutzung. Die Verwaltungseinheit hat für technische Spezialfälle interne Weiterreichungsoptionen. Die Verwaltungseinheit kann die Ende-zu-Ende-Verantwortlichkeit delegieren und die resultierenden Kontaktstellen entsprechend kommunizieren.
Vorgehensweise für Sie
Selbsthilfe: Die Bundesverwaltung betreut eine siebenstellige Zahl an E-Government-Endbenutzenden. Deshalb ist es absolut zentral, dass Sie sich wenn immer möglich mit den Hilfeartikeln von selber helfen.
Zuständige Verwaltungseinheit kontaktieren: Eröffnen Sie auf ein Supportticket, dieses gelangt automatisch an die für Ihren Fall zuständige Verwaltungseinheit. Alternativ können Sie allfällige Kontaktinformationen nutzen, welche diese Verwaltungseinheit als Supportorganisation für Ihre Applikationen publiziert hat.