Digitale Souveränität: eIAM, AGOV, W012
Ausgangslage
eIAM und AGOV werden gemeinsam mit Schweizer Wirtschaftspartnern entwickelt und betrieben. Der Betrieb erfolgt im Auftrag der Schweizerischen Bundeskanzlei in Rechenzentren des Bundes sowie – zur Erhöhung der Resilienz von AGOV – demnächst zusätzlich in privaten Rechenzentren in der Schweiz, die sich in schweizerischer Inhaberschaft befinden ().Die für den Betrieb und die Nutzung von eIAM und AGOV erforderlichen Komponenten sind entlang der gesamten Wertschöpfungskette unvermeidbar in internationale Zusammenhänge eingebunden. Dies betrifft die Endgeräte der Benutzenden, die Stromversorgung und Internetinfrastruktur, die eIAM- und AGOV-Systeme sowie die Infrastrukturen und Fachsysteme der Behörden. Die internationale Einbindung erstreckt sich auf sämtliche Ebenen, insbesondere auf Software, Hardware, organisatorische Strukturen und das erforderliche Know-how.
Wissenschaftliche Einordnung der digitalen Souveränität von eIAM und AGOV- Theoretischer RahmenDigitale Souveränität ist kein statischer oder binärer Zustand, sondern eine relationale und graduelle Eigenschaft komplexer soziotechnischer Systeme. In der wissenschaftlichen Literatur wird sie unterschiedlich gefasst, insbesondere als technologische Selbstbestimmung, als Kontrolle über Daten- und Informationsflüsse sowie als institutionelle und wirtschaftliche Unabhängigkeit von externen Akteuren [1,2].
Daraus folgt: Digitale Souveränität ist nicht als vollständige Autarkie zu verstehen, sondern als Fähigkeit zur selbstbestimmten Steuerung eines Systems innerhalb bestehender Abhängigkeiten.
- Schichtenmodell und SystemgrenzenDie digitale Souveränität von eIAM und AGOV lässt sich entlang eines Schichtenmodells analysieren, das unterschiedliche Grade von Kontrolle und Abhängigkeit sichtbar macht. Eine solche Perspektive entspricht etablierten Ansätzen zur Analyse soziotechnischer Systeme, die technische, organisatorische und infrastrukturelle Komponenten als untrennbar miteinander verknüpft betrachten [5,6]. Sie lässt sich zudem mit Ansätzen verbinden, die digitale Souveränität nicht nur als Kontrolle über Software und Daten verstehen, sondern als Fähigkeit, digitale und physische Wertschöpfung – einschliesslich Hardware, Produktionsmitteln, Standards und Wissen – zu gestalten [3].
- Applikations- und Governance-Ebene:
Die Entwicklung, die Quellcode-Hoheit und die strategische Steuerung von eIAM und AGOV liegen in der Schweiz. Damit besteht ein hoher Grad an Kontrolle über die Funktionalität, die Weiterentwicklung und die Sicherheitsmechanismen. - Betriebs-Ebene (Hosting):
Der Betrieb erfolgt in Bundesrechenzentren sowie in Schweizer Partner-Rechenzentren. Dadurch bleiben rechtliche und physische Kontrolle innerhalb der nationalen Jurisdiktion. Für den Kernprozess bestehen keine direkten Abhängigkeiten von ausländischen Cloud-Plattformen. - Schnittstelle zu den Zielsystemen (Abgrenzung der Bewertung):
eIAM und AGOV fungieren als zentrale IAM-Systeme (Identity and Access Management). Ihr Wirkungsbereich endet an der technischen Übergabeschnittstelle (z. B. OIDC, SAML) zu den angeschlossenen Fachapplikationen und Registern. Die digitale Souveränität dieser Zielsysteme ist nicht Gegenstand der vorliegenden Bewertung. eIAM und AGOV stellen souveräne Zugänge bereit; die Verantwortung für die nachgelagerte Datenverarbeitung liegt bei den jeweiligen Fachbehörden. - Infrastruktur-Ebene (strukturelle Abhängigkeiten):
Hardware, Softwarekomponenten und Netzwerkprotokolle sind in globale Lieferketten eingebettet. Forschung zu IT-Supply-Chains zeigt, dass solche Abhängigkeiten strukturell bedingt sind und massgeblich die Kontroll- und Vertrauensverhältnisse digitaler Systeme prägen [4]. Vollständige Autonomie ist in dieser Schicht nicht erreichbar; Souveränität zeigt sich hier in der aktiven Gestaltung von Abhängigkeiten, etwa durch Standardisierung und Diversifizierung. - Nutzer-Ebene (Peripherie):
Endgeräte und Betriebssysteme liegen ausserhalb des direkten staatlichen Einflussbereichs. Diese Ebene markiert eine systemische Grenze staatlicher Steuerbarkeit und verdeutlicht, dass digitale Dienste stets in externe Nutzungskontexte eingebettet sind.
- Applikations- und Governance-Ebene:
- Operative Autonomie und das «Killswitch»-KriteriumEin zentrales Kriterium für die Bewertung digitaler Souveränität ist die Frage nach unmittelbarer externer Kontrollierbarkeit.
eIAM und AGOV weisen kein externes «Killswitch»-Szenario auf: Kein externer staatlicher oder privater Akteur kann die Dienste einseitig und unmittelbar deaktivieren. Die operative Entscheidungsgewalt verbleibt innerhalb der schweizerischen Jurisdiktion.
Gleichzeitig zeigen Analysen zur Internet-Governance, dass digitale Infrastrukturen durch globale Standards, Protokolle und institutionelle Strukturen geprägt sind [6]. Daraus ergeben sich indirekte und verteilte Einflussmöglichkeiten, die nicht an einem einzelnen Kontrollpunkt ansetzen, sondern systemisch wirken.
- FaziteIAM und AGOV sind im institutionellen und operativen Sinne als hochgradig digital souverän einzustufen. Die zentrale staatliche Funktion der Identitätsvermittlung kann unter realistischen Bedingungen eigenständig und kontrolliert erbracht werden.
Diese Souveränität ist jedoch nicht absolut. Sie gilt innerhalb klar definierter Systemgrenzen und basiert auf der Fähigkeit, Abhängigkeiten aktiv zu gestalten, nicht sie vollständig zu eliminieren. Dieses Verständnis entspricht auch aktuellen strategischen Einordnungen digitaler Souveränität als staatliche Handlungsfähigkeit in einem Umfeld globaler technologischer Verflechtungen [7].
eIAM und AGOV sind damit innerhalb ihrer jeweiligen Systemkontexte digital souverän, jedoch nicht unabhängig von den globalen Abhängigkeiten, in die jedes digitale System eingebettet ist. Wie im AGOV-Artikel AGOV in Cloud-, SaaS- und Hyperscaler-Architekture
n dargelegt – was nicht nur für AGOV als Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden, sondern für das gesamte eIAM als zentrales IAM-System der Bundesverwaltung gilt –, lassen sich internationale Plattformen problemlos anbinden. Diese gewollte Anschlussfähigkeit verdeutlicht: Digitale Souveränität ist stets relativ zum jeweiligen System- und Verantwortungsbereich zu verstehen.
[1] Florian Pohle & Thorsten Thiel (2020). Digital sovereignty. Internet Policy Review, 9(4).
[2] Stéphane Couture & Sophie Toupin (2019). What does the notion of sovereignty mean when referring to the digital? New Media & Society, 21(10) ().
[3] Neil Gershenfeld et al. (2017). Designing Reality. Basic Books.
[4] Nir Kshetri (2018). The Economics of Cybersecurity: A Supply Chain Perspective. Springer.
[5] Geoffrey C. Bowker & Susan Leigh Star (1999). Sorting Things Out. MIT Press.
[6] Laura DeNardis (2014). The Global War for Internet Governance. Yale University Press.
[7] OECD (2021). Digital Sovereignty for the Digital Decade.
W012: Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Die Weisung W01- W012 ist die Mantelweisung zur digitalen Souveränität der Bundesverwaltung